Erklärung zur Barrierefreiheit
Auf dieser Seite informieren wir Sie darüber, was Sie bei Barrieren auf dieser Website machen können, um Hilfe zu erhalten. Zusätzlich erhalten Sie Informationen über die Barrierefreiheit dieser Webseiten gemäß § 12 BGG.
Wir sind bemüht, https://www.quantensysteme.info und deren mobile Anwendung barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von §12 BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem im November 2026 durchgeführten BITV-Test.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
1. Dateien
Einige Dateidownloads stehen nicht barrierefreie Version zur Verfügung.
2. Kriterium „Lesbar“
a. Englische Fachbegriffe und Eigennamen sind im Fließtext nicht als solche gekennzeichnet oder übersetzt worden.
b. In der Serviceleiste ist die englischsprachige Seite „Information in English“ nicht eindeutig als solche ausgezeichnet. Das erforderliche Sprachattribut ist nicht gesetzt. Dadurch wird der Sprachwechsel von Screenreadern und anderen assistiven Technologien nicht korrekt erkannt.
3. Kriterium „Hilfestellung bei der Eingabe“
Bei der Eingabe von Daten in Formularfelder (z. B. im Newsletter-Anmeldeformular) sind die angezeigten Fehlermeldungen teilweise nicht eindeutig formuliert oder enthalten keine konkreten Hinweise zur Fehlerbehebung.
Wir bemühen uns, die genannten Barrieren aufzulösen oder Alternativen bereitzustellen.
So können sie Barrieren melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann melden Sie sich bitte über unser Kontaktformular.
Schlichtungsverfahren
Sie haben uns eine Barriere gemeldet und wir haben Ihnen keine zufriedenstellende Antwort gegeben? Dann können Sie sich nach § 16 BGG an die Schlichtungsstelle wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 19.02.2026 erstellt.