Fördermaßnahme

Chips-Act Quantum Pilot Lines (JU Quantum Chips)

Geschlossen

Mit den Förderaufrufen "Call for establishing Framework Partnership Agreement(s) for Developing Quantum Chip Technology for Stability Pilots“ und "Call for establishing Framework Partnership Agreement(s) for developing Quantum Chip Technology for high-quality Trapped Ions Pilot” unterstützt die EU-Kommission Pilotlinien zu Quantenchips.


Status Geschlossene Fördermaßnahme

Einreichungsfrist -

Thema Quantencomputing und -simulation

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Ansprechpersonen

Dr. Bastian Hiltscher

Koordination Forschungsförderung Quantentechnologien

Tel.: +49 211 6214 441

E-Mail: hiltscher@vdi.de

Dr. Claudius Klein

Tel.: ‭+49 211 6214 903‬

E-Mail: klein_c@vdi.de

Dr. Daniel Lukner

Tel.: +49 211 6214 116

E-Mail: lukner@vdi.de

Förderziel und Zuwendungszweck

Die Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit Europas hängt maßgeblich davon ab, in Zukunftstechnologien technologisch souverän zu agieren. Dies gilt insbesondere für die Quantentechnologien aufgrund ihres disruptiven Charakters in diversen Einsatzgebieten.

Quantentechnologien haben das Potenzial, industrielle Prozesse zu optimieren, medizinische Diagnosen zu verbessern, aber auch Kommunikation abhörsicher zu gestalten.

Neben der Halbleitertechnik wird daher im Rahmen der Initiative „Chips für Europa“ ein expliziter Fokus auf den Kompetenz- und Kapazitätsaufbau zur Entwicklung von Quantentechnologien und insbesondere von Quantenchips gelegt.

Im Einklang mit dem „Forschungsprogramm Quantensysteme“ des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) sowie dem Handlungskonzept „Quantentechnologien“ der Bundesregierung spiegelt sich dies in folgenden Zielen wider:

  • die Stärkung der Innovationsfähigkeit,
  • die Steigerung des Technologietransfers von der Wissenschaft in die Wirtschaft,
  • die Erhöhung der technologischen Souveränität,
  • die Erhöhung der Resilienz,
  • die Stärkung der Fachkräftebasis und
  • eine stärkere Beteiligung europäischer Akteure in der internationalen Standardisierung.

Zur Beurteilung der Zielerreichung sollen u. a. Indikatoren folgender Art herangezogen werden:

  • Qualität und Quantität von Fabrikationsmöglichkeiten für Quantenchips;
  • Anhebung der technologischen Reifegrade der erforschten Technologien;
  • Patentanmeldungen und Lizensierungen;
  • Publikationsbeteiligungen;
  • Aktivitäten der Normierung und Standardisierung;
  • Betrachtung von Aspekten der Nachhaltigkeit und Vertrauenswürdigkeit;
  • Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Abschlussarbeiten (Bachelor und Master) und Promotionsarbeiten;
  • „Transfer durch Köpfe“, d. h. Austausch von Personal, insbesondere wissenschaftlichem Nachwuchs;
  • Zuwachs an relevanter Fachkompetenz des einschlägigen Personals;
  • neue Forschungskooperationen und Lieferkettenbeziehungen.

Es sollen geeignete und aussagekräftige Indikatoren je Vorhaben von den Konsortien vorgeschlagen, bei der Bewilligung festgehalten sowie zu geeigneten Zeitpunkten erhoben werden.

Der Zuwendungszweck ist es, eine Grundlage zur Erreichung der „operativen Ziele“ des „Chips-Gesetzes“ der Europäischen Kommission zu schaffen. Dazu zählen:  

  • der Aufbau fortschrittlicher Entwurfskapazitäten für Quantenchips;
  • der Ausbau bestehender und die Entwicklung fortschrittlicher Pilotanlagen für Quantenchips;
  • der Aufbau fortschrittlicher technologischer und ingenieurstechnischer Kapazitäten zur Beschleunigung der innovativen Entwicklung hochmoderner Quantenchips und zum Test innovativer Komponenten für Quantenchips.

Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) und der Schweiz genutzt werden; Ausnahmen sind mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Bewilligungsbehörde möglich.

Bitte beachten Sie: Dies sind nur Auszüge aus der Fördermaßnahme. Die rechtlich geltende Bekanntmachung finden Sie im amtlichen Teil des Bundesanzeigers.

Dokumente
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