Fördermaßnahme

Schlüsselkomponenten für Quantentechnologien

Geschlossen

Mit dieser Maßnahme bereitet das BMFTR die strategische Weiterentwicklung der Quantentechnologien in Deutschland vor. Ziel ist es, das wissenschaftliche und wirtschaftliche Potenzial in diesem Bereich gezielt zu stärken und zu erschließen.


Status Geschlossene Fördermaßnahme

Einreichungsfrist -

Thema Basistechnologien für Quantentechnologien, Quantenkommunikation, Quantensensorik und -messtechnik

Eine junge Frau schaut in eine Vakuumkammer in einem Labor
© Maartje van Caspel/istock
Ansprechpersonen

Dr. Martin Böltau

Tel.: ‭+49 211 6214 465‬

E-Mail: boeltau@vdi.de

Förderziel und Zuwendungszweck

Quantentechnologien sind Technologien, die auf der gezielten Ausnutzung von Quanteneffekten beruhen. Beispiele hierfür sind die Halbleitertechnologien, die Magnetresonanztomografie oder der Laser. Bei aktuellen Entwicklungen – der zweiten Generation der Quantentechnologien – steht dezidiert der kontrollierte Quantenzustand einzelner oder gekoppelter Systeme im Vordergrund, d. h. seine gezielte Präparation, seine kohärente Kontrolle und nachfolgende Auslese. Dadurch ergeben sich Möglichkeiten für neue Anwendungen in der Informationsübertragung und -verarbeitung, höchstpräzise und -sensible Mess- und Abbildungsverfahren oder auch die Überwindung heutiger Beschränkungen bei der Simulation komplexer Systeme.

Im Themenfeld der Quantentechnologien hat das BMFTR einen Strategieprozess der Fach-Community initiiert, welcher die Bedeutung des Themenfelds für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Deutschland herausgearbeitet und betont hat. Dies erfolgte in Harmonie mit zeitgleichen Bewertungen des Themenfelds im europäischen und internationalen Umfeld (https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/quantum-technologies). Mit der vorliegenden Fördermaßnahme setzt das BMFTR erste Erkenntnisse aus diesen Prozessen um.

Da die neuen Quantenphänomene teils sehr empfindlich auf selbst sehr schwache äußere Störungen reagieren und daher meist sehr kurzlebig sind, ist zu deren technischer Nutzbarmachung ein beträchtlicher apparativer Aufwand erforderlich. Im Regelfall sind die erforderlichen Geräte groß und teuer. Es sollen daher in enger Zusammenarbeit zwischen den Herstellern der Geräte und den Forschern in den Labors neue Gerätegenerationen entwickelt werden, die gezielt für den Einsatz in den Quantentechnologien entworfen oder substanziell modifiziert wurden und die insbesondere aufgrund ihrer Systemstabilität und Kosteneffizienz die Aussichten auf eine erfolgreiche wirtschaftliche Nutzung neuer Quanteneffekte erheblich verbessern.

Eine wesentliche Zielstellung liegt unter anderem darin, einheimische Unternehmen dazu zu befähigen, sich zu weltweit führenden Lieferanten für entsprechende FuE1-Ausrüstungen zu entwickeln. Die beteiligten Forschungsinstitute dienen im Projekt gleichermaßen als Partner für die Technologieforschung, wie auch als Evaluator für die Anwendbarkeit der neu entwickelten Geräte.

Die Bekanntmachung „Schlüsselkomponenten für Quantentechnologien“ verfolgt das Ziel, Unternehmen in Deutschland dazu zu befähigen, die vorhandenen hervorragenden Kompetenzen weiter auszubauen und sich eine führende Stellung auf dem Weltmarkt zu erarbeiten.

Das BMFTR will mit der Fördermaßnahme kooperative, vorwettbewerbliche Verbundprojekte unterstützen, die zu völlig neuen oder wesentlich verbesserten technischen Lösungen im Bereich der Schlüsselkomponenten für Quantentechnologien der zweiten Generation führen.

Die Fördermaßnahme ist Bestandteil des Förderprogramms „Photonik Forschung Deutschland“ und damit Teil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Sie zielt auf Innovation und Wachstum in Deutschland. Die inländische Verwertung der Projektergebnisse hat daher besondere Bedeutung.

Da Innovations- und Beschäftigungsimpulse gerade auch von Unternehmensgründungen ausgehen, sind solche Gründungen im Anschluss an die Projektförderung des BMFTR erwünscht. Der Hightech-Gründerfonds der Bundesregierung bietet hierzu Unterstützung an. Weitere Informationen finden sich unter http://www.high-tech-gruenderfonds.de.

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMFTR. Ein Rechts­anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Bei der Prüfung einer FuEuI2-Beihilfe für einen Beihilfeempfänger, der einer Rückforderungsanforderung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nachzukommen hat, wird die Kommission den noch zurückzufordernden Betrag der Beihilfe berücksichtigen.

Bitte beachten Sie: Dies sind nur Auszüge aus der Fördermaßnahme. Die rechtlich geltende Bekanntmachung finden Sie im amtlichen Teil des Bundesanzeigers.

Dokumente

Weitere Dokumente finden Sie im Bereich Service unter Formulare sowie im Formularschrank der Bundesregierung.

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