Förderung photonischer und quantenbasierter Technologien für medizinische Diagnostik und Therapie

Mit einer neuen Förderinitiative unterstützt das BMFTR Verbundprojekte, die photonische und quantenbasierte Technologien mit Anwendungsperspektiven in der Medizin und der medizinischen Biotechnologie entweder in Kombination mit anderen Verfahren oder als grundlegend neue Methoden erforschen.

Die Fördermaßnahme Photonische und quantenbasierte Technologien für medizinische Diagnostik und Therapie startet auf Grundlage des Forschungsprogramms Quantensysteme – Spitzentechnologie entwickeln. Zukunft gestalten.

Angestrebt wird einerseits, den im Bereich medizinischer Diagnostik und Therapie bereits erreichten Technologiestand und dessen Anwendungsmöglichkeiten zu erweitern und andererseits neue grundlegende Kenntnisse, zum Beispiel auf dem Gebiet bildgebender Verfahren oder der Quantensensorik, zu erarbeiten. Die Ergebnisse sollen perspektivisch in die medizinische bzw. gesellschaftliche Nutzung überführt werden.

Gefördert werden kooperative vorwettbewerbliche, anwendungsorientierte Verbundprojekte. Abhängig von den Zielen beziehungsweise dem Grad der Grundlagenorientierung der vorgeschlagenen Forschungsvorhaben erfolgt die Förderung im Rahmen von zwei Modulen:

  • Modul A adressiert anwendungsspezifische Kombinationen aus zwei oder mehr Methoden für die medizinische Diagnostik oder Therapie. Hierbei muss wenigstens eines der eingesetzten Verfahren der Photonik oder den Quantentechnologien zuzuordnen sein. Applikationstests in der jeweils benannten Endanwendung sind als „proof of concept“ in relevanter Umgebung durchzuführen.
     
  • Modul B adressiert Forschungsaktivitäten zu den Grundlagen neuer quantenbasierter oder photonischer Verfahren, die perspektivisch Anwendungspotenziale in der medizinischen Diagnostik und Therapie eröffnen. Die prinzipielle Funktionstüchtigkeit des neuen Verfahrens ist mit einem Versuchsaufbau im Labor (Labormuster) nachzuweisen.

Einreichungsfristen und weitere Infos

Einreichungsfrist für Projektskizzen ist

  • für Modul A der 30.04.2025,
  • für Modul B der 30.06.2025.

Weitere Informationen zur Förderinitiative finden Sie hier.